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   OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01   

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https://dejure.org/2001,11316
OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01 (https://dejure.org/2001,11316)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.08.2001 - 14 W 538/01 (https://dejure.org/2001,11316)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. August 2001 - 14 W 538/01 (https://dejure.org/2001,11316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO, § 28 BRAGebO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 28; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 2. Hs
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2003, 184
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01
    Im Interesse Kosten sparender Prozessführung sind die Parteien vielmehr grundsätzlich gehalten, Anwälte in Gerichtsnähe mit der Prozessvertretung zu betrauen (Abweichung von OLG Düsseldorf, 26.10.2000, 10 W 94/00, JurBüro 2001, 199/200; OLG Frankfurt, 31.7.2000, 6 W 126/00, JurBüro 2000, 587 sowie Enders in JurBüro 2001, 198/199).«.

    Aus der Vorschrift lässt sich lediglich entnehmen, dass solche Mehrkosten nicht erstattet werden, die der obsiegenden Partei deshalb entstehen, weil der bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt nicht am Gerichtsort sitzt; darum geht es hier indessen nicht (vgl. KG JurBüro 2001, 257, 258; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 255; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; OLG Schleswig JurBüro 2001, 197).

    Die Neuregelung von § 78 ZPO ist für diese Beurteilung ohne Belang (OLG Hamburg JurBüro 2001, 203; OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 201 ; a.A. OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 199/200; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; Enders JurBüro 2001, 198).

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 10 W 94/00

    Anwaltswechsel im streitigen Verfahren nach Mahnbescheid - Kostenerstattung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01
    Im Interesse Kosten sparender Prozessführung sind die Parteien vielmehr grundsätzlich gehalten, Anwälte in Gerichtsnähe mit der Prozessvertretung zu betrauen (Abweichung von OLG Düsseldorf, 26.10.2000, 10 W 94/00, JurBüro 2001, 199/200; OLG Frankfurt, 31.7.2000, 6 W 126/00, JurBüro 2000, 587 sowie Enders in JurBüro 2001, 198/199).«.

    Die Neuregelung von § 78 ZPO ist für diese Beurteilung ohne Belang (OLG Hamburg JurBüro 2001, 203; OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 201 ; a.A. OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 199/200; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; Enders JurBüro 2001, 198).

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - Kosten des Unterbevollmächtigten -

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01
    Die Neuregelung von § 78 ZPO ist für diese Beurteilung ohne Belang (OLG Hamburg JurBüro 2001, 203; OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 201 ; a.A. OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 199/200; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; Enders JurBüro 2001, 198).
  • KG, 23.01.2001 - 1 W 8967/00

    Verpflichtung zum Ersatz von Reisekosten eines bei dem Prozessgericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01
    Aus der Vorschrift lässt sich lediglich entnehmen, dass solche Mehrkosten nicht erstattet werden, die der obsiegenden Partei deshalb entstehen, weil der bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt nicht am Gerichtsort sitzt; darum geht es hier indessen nicht (vgl. KG JurBüro 2001, 257, 258; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 255; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; OLG Schleswig JurBüro 2001, 197).
  • OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Abgleich mit Kosten eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01
    Aus der Vorschrift lässt sich lediglich entnehmen, dass solche Mehrkosten nicht erstattet werden, die der obsiegenden Partei deshalb entstehen, weil der bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt nicht am Gerichtsort sitzt; darum geht es hier indessen nicht (vgl. KG JurBüro 2001, 257, 258; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 255; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; OLG Schleswig JurBüro 2001, 197).
  • OLG Hamburg, 08.12.2000 - 8 W 252/00

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01
    Die Neuregelung von § 78 ZPO ist für diese Beurteilung ohne Belang (OLG Hamburg JurBüro 2001, 203; OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 201 ; a.A. OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 199/200; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; Enders JurBüro 2001, 198).
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2000 - 4 W 68/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01
    Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (etwa OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 202 ) folgt dieses Ergebnis allerdings nicht aus § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO .
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2001 - 2 W 48/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01
    Aus der Vorschrift lässt sich lediglich entnehmen, dass solche Mehrkosten nicht erstattet werden, die der obsiegenden Partei deshalb entstehen, weil der bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt nicht am Gerichtsort sitzt; darum geht es hier indessen nicht (vgl. KG JurBüro 2001, 257, 258; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 255; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; OLG Schleswig JurBüro 2001, 197).
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